Windenergie und Denkmalschutz
„Durch ein Gutachten zu den Belangen des Denkmalschutzes erhöhen Sie die Chancen auf die Bewilligung Ihres Vorhabens in der Windenergie!“
Der verstärkte Ausbau regenerativer Energien in Form von Windkraftanlagen (WKA) führt immer häufiger zu Konflikten mit den Behörden für Denkmalschutz und Archäologie. Gerade Windenergieanlagen (WEA) sind Bauwerke, die aufgrund ihrer Dimensionen eine erhebliche Wirkung auf die umgebende Landschaft ausüben. In einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft sind dadurch häufig ein oder mehrere Denkmäler in der Nähe der geplanten Windenergieanlagen betroffen. Ein denkmalfachliches Gutachten fördert die Möglichkeit einer konfliktfreien Genehmigung des geplanten Projektes.
Die tatsächliche Belastung eines Denkmals durch hinzutretende Windkraftanlagen sollte deshalb stets durch ein qualifiziertes, denkmalfachliches Gutachten geprüft werden. Ein unabhängiges Gutachten versetzt den Projektträger in die Lage den zuständigen Fachbehörden auf Augenhöhe zu begegnen und erhöht somit die Chancen auf eine erfolgreiche Genehmigung des Vorhabens.
Umgebungsschutz und Windkraftanlagen
Jede Veränderung eines Denkmals oder dessen Umgebung erfordert eine Genehmigung des zuständigen Amtes für Denkmalschutz. Da das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Kulturhoheit der Bundesländer fällt, unterscheiden sich die Voraussetzung für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren in den einzelnen Ländern zum Teil erheblich voreinander. Allen Verfahren ist jedoch gemein, dass Entscheidungen über die Belange der Denkmalpflege auf fachwissenschaftlichen Grundlagen beruhen und darüber hinaus generell als Einzelfallentscheidungen gefällt werden müssen.Die tatsächliche Belastung eines Denkmals durch hinzutretende Windkraftanlagen sollte deshalb stets durch ein qualifiziertes, denkmalfachliches Gutachten geprüft werden. Ein unabhängiges Gutachten versetzt den Projektträger in die Lage den zuständigen Fachbehörden auf Augenhöhe zu begegnen und erhöht somit die Chancen auf eine erfolgreiche Genehmigung des Vorhabens.