Windenergie und Denkmalschutz

„Durch ein Gutachten zu den Belangen des Denkmalschutzes erhöhen Sie die Chancen auf die Bewilligung Ihres Vorhabens in der Windenergie!“

Der verstärkte Ausbau regenerativer Energien in Form von Windkraftanlagen (WKA) führt immer häufiger zu Konflikten mit den Behörden für Denkmalschutz und Archäologie. Gerade Windenergieanlagen (WEA) sind Bauwerke, die aufgrund ihrer Dimensionen eine erhebliche Wirkung auf die umgebende Landschaft ausüben. In einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft sind dadurch häufig ein oder mehrere Denkmäler in der Nähe der geplanten Windenergieanlagen betroffen. Ein denkmalfachliches Gutachten fördert die Möglichkeit einer konfliktfreien Genehmigung des geplanten Projektes.

Umgebungsschutz und Windkraftanlagen

Jede Veränderung eines Denkmals oder dessen Umgebung erfordert eine Genehmigung des zuständigen Amtes für Denkmalschutz. Da das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Kulturhoheit der Bundesländer fällt, unterscheiden sich die Voraussetzung für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren in den einzelnen Ländern zum Teil erheblich voreinander. Allen Verfahren ist jedoch gemein, dass Entscheidungen über die Belange der Denkmalpflege auf fachwissenschaftlichen Grundlagen beruhen und darüber hinaus generell als Einzelfallentscheidungen gefällt werden müssen.
Die tatsächliche Belastung eines Denkmals durch hinzutretende Windkraftanlagen sollte deshalb stets durch ein qualifiziertes, denkmalfachliches Gutachten geprüft werden. Ein unabhängiges Gutachten versetzt den Projektträger in die Lage den zuständigen Fachbehörden auf Augenhöhe zu begegnen und erhöht somit die Chancen auf eine erfolgreiche Genehmigung des Vorhabens.

Fachwissenschaftliche Prüfung

Der wichtigste Teil des Gutachtens besteht in der fachwissenschaftlichen Prüfung. Hier steht zuallererst die Frage nach der Denkmalwürdigkeit des Objektes im Vordergrund. Ist das Objekt zweifelsfrei als Denkmal einzustufen, muss geprüft werden, ob aus dem denkmalfachlichen Dokumentationswert auch die Notwendigkeit des Umgebungsschutzes abgeleitet werden kann. Die Begutachtung der Gesamtsituation vor Ort ist dabei einer der wichtigsten Bestandteile der gutachterlichen Tätigkeit.



Sichtbarkeitsanalyse - Fotosimulation - Visualisierung

Bei der Bewertung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Denkmale ist die Auswahl der definierend Sichtachsen und Betrachterstandorte von entscheidender Bedeutung. Im Vorfeld der Bestimmung der relevanten Standorte liefert eine Sichtbarkeitsanalyse wichtig Erkenntnisse zu den Arealen, die durch Begehung vor Ort kontrolliert werden müssen. Ein Gutachten stützt sich zusätzlich auf Fotosimulationen und Visualisierungen der Windkraftanlagen in der Landschaft, um die tatsächliche Auswirkung der geplant Bauwerke auf die Denkmalumgebung in der denkmalfachlichen Stellungnahme zu beurteilen.

Denkmalfachliches Gutachten

Die Ergebnisse sowohl der fachwissenschaftlichen Prüfung, als auch der technischen Analyse fließen in das denkmalfachliche Gutachten ein. In dieser gutachterlichen Stellungnahme werden die Ergebnisse in einer Synthese zusammengeführt und die Belastungssituation dargestellt. Das Gutachten dient für den Bauträger entweder als Nachweis für die denkmalfachliche Unbedenklichkeit oder kann als Grundlage für weiterführende Verhandlungen mit den Denkmalschutzbehörden genutzt werden.

 

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