Die Bedeutung des kulturellen Erbes unter Wasser gerät immer weiter in den Fokus der Politik. Die Beteiligung von Denkmalschutz und Archäologie wird zunehmend auch auf den Offshore-Bereich und die AWZ ausgeweitet. Die FDP-Fraktion des deutschen Bundestages richtete am 02.03.2020 eine entsprechende
Anfrage an die Bunderegierung.
Der Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser und damit die Unterwasserarchäologie tritt damit weiter in den Fokus der Verwaltung. Bereits im Jahr 2001 wurde die
UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser verabschiedet. Diese Vereinbarung wurde von der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht ratifiziert.
Im Zuge der Neuausweisung der Raumordnungspläne für die AWZ wurde von der Europäischen Union ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, das die Belange des Denkmalschutzes und der Archäologie auf diesen Zonen ausweiten soll (BalticRim https://www.msp-platform.eu/projects/balticrim-baltic-sea-region-integrated-maritime-cultural-heritage-management). Zuletzt wurde von der
Leopoldina – der Nationalen Akademie der Wissenschaften - gefordert, eine zuständige Behörde für die Belange der Unterwasserarchäologie auf Bundesebene zu benennen.
Während die nahen Küstengewässer schon heute in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesdenkmalbehörden fallen, können im Bereich der AWZ und Offshore aufgrund eines fehlenden Bundesdenkmalschutzgesetzes keine denkmalfachlichen Auflagen erfolgen. Das Fehlen entsprechender Regelungen wurde von Seiten der EU bereits kritisiert. Mit einer denkmalfachlichen Beauflagung der AWZ ist insbesondere für die dort entstehenden Bauprojekte wie Windparks, Pipelines und Leitungen mit denkmalfachlichen Auflagen zu rechnen.