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Was kostet eine Ausgrabung?

Bodendenkmale kosten Geld

Ausgrabungen kosten Zeit und Geld

Was kostet eine Ausgrabung?

Die Ausgrabung eines Bodendenkmals im Vorfeld eines Bauprojektes bedeutet für den Träger des Vorhabens immer eine deutliche Steigerung der Kosten. Zusätzlich schlägt die Dauer der Ausgrabung auf das Bauzeitenkonto.
Im Zusammenhang mit einer archäoloischen Ausgrabung sind die drängendsten Fragen für einen Vorhabenträger:

Was kostet eine Ausgrabung?
Wie viel Zeit nimmt sie in Anspruch?

Beide Fragen lassen sich pauschal nicht beantworten. Trotzdem können Kosten und Zeitansatz anhand bekannter Informationen geschätzt und das Risiko der Ausgrabungen eingegrenzt und minimiert werden.

Ausgrabungen in zwei Stufen

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Denkmalschutzbehörden meist eine zweistufige Untersuchung des Bodendenkmals anordnen, von denen die erste der Klärung des Sachverhaltes und die zweite der eigentlichen Ausgrabung und Baufeldberäumung dient.

Voruntersuchung

Zuerst werden mit Hilfe einer Voruntersuchung die Art und der Umfang der archäologischen Belastung festgestellt. Je nach Bundeland wird die Art der Grabung als Voruntersuchung oder Sachverhaltsermittlung bezeichnet. Diese Untersuchung zielt dabei nicht auf die vollständige Ausgrabung des Baufeldes ab. Es soll lediglich festgestellt werden, ob und wie viele Hinterlassenschaften im Boden stecken. Auf dieser Grundlage wird dann der Denkmalwert der Fundstelle gegen die Interessen des Vorhabenträgers abgewogen. In den meisten Fällen wird die Baugenehmigung an den Vorhabenträger erteilt. Dieser muss jedoch als Auflage die Kosten für die Ausgrabung vor Beginn der Bauarbeiten tragen.

Hauptuntersuchung

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung wird von den Fachbehörden eine Hauptuntersuchung angeordnet. Diese wird entweder durch eine Fachfirma oder durch die Behörde selbst durchgeführt. Zwischen Vor- und Hauptuntersuchung kann viel Zeit verstreichen. Je nach Bundesland ist mit bis zu drei Monaten Verzögerung zu rechnen, bevor der Bescheid der Behörde vorliegt. Hinzu kommt die Dauer der Ausgrabungen, die je nach Umfang und Komplexität ebenfalls mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Fundberabeitung und Berichterstellung

Zwei oft unterschätzte Kostenfaktoren sind die Fundbehandlung und die Erstellung eines Abschlussberichtes. Beides sind Voraussetzungen zur Erfüllung der denkmalrechtlichen Auflagen. Beide Arbeitsschritte erfolgen meist nach dem Abschluss der Ausgrabung.
Die Fundbehandlung umfasst dabei Reinigung, Verpackung und Inventarisierung der während der Ausgrabung geborgenen Fundstücke. In einigen Bundesländern hat der Vorhabenträger auch für die dauerhafte Konservierung empfindlicher Objekte aufzukommen.
Der Fund- oder Grabungsbericht ist elementarer Bestandteil und Ergebnis der Ausgrabung. Es ist das einzige Dokument, das nach der Untersuchung Auskunft über die ausgegrabenen Befunde gibt. Der Grabungsbericht wird im Anschluss an die Ausgrabung erstellt und schlägt somit nicht auf das Bauzeitenkonto. Trotzdem kann das Abfassen des Berichtes viel Zeit in Anspruch nehmen und je nach Komplexität und Umfang der Ausgrabungen mehrere Mitarbeiter beschäftigen. Die Kosten für die Erstellung dieses Berichtes sind in aller Regel vom Bauträger zu übernehmen.

Risikoabschätzung

Die Kosten einer Ausgrabung lassen sich nicht pauschal festsetzen. Die einzelnen Kostenfaktoren sind zu stark von der Zahl, der Komplexität der Befundlage und den Bedingungen vor Ort anhängig. Das mit einer Ausgrabung verbundene Risiko kann trotzdem anhand der Art der auszugrabenden Befunde abgeschätzt werden.
Dabei gilt der Grundsatz, je älter und seltener die Fundstelle desto genauer und komplexer müssen alle Untersuchungen durchgeführt werden. Darüber hinaus lassen sich die voraussichtlichen Kosten auch aufgrund der Bedingungen vor Ort und der zu ergrabenden Befunde einschätzen.

Flächengrabung

Unter Flächengrabungen werden alle Ausgrabungen zusammengefasst, die auf der „grünen Wiese“ stattfinden. In aller Regel werden bei Ausgrabungen dieser Art Siedlungsstellen erforscht. Bis auf einzelne Befunde ist mit einer geringen Komplexität und einem mäßigen Dokumentationsaufwand zu rechnen. Dauer und Kosten der Ausgrabung sind meist sicher zu kalkulieren.

Gräberfelder

Unter Gräberfelder werden in der Archäologie Friedhöfe zusammengefasst. Ausgrabungen dieser Art können je nach Befundlage eine hohe Komplexität erreichen. Die Freilegung der einzelnen Bestattungen erfordert Feingefühl und nimmt vor allem in der Dokumentation mehr Zeit in Anspruch. In Einzelfällen kann auch die Bergung ganzer Bestattungen im Block notwendig werden. In einigen Bundesländern ist zudem das Hinzuziehen eines Anthropologen bei der Bergung und Bestimmung von menschlichen Überresten zwingend vorgeschrieben.

Stadtkerngrabungen

Der historische Kern einer Stadt ist immer als archäologisches Hochrisikogebiet einzuschätzen. Gerade in den gewachsenen mittelalterlichen Stadtzentren können sich in den letzten Jahrhunderten mehrere Meter mächtige Siedlungsschichten akkumuliert haben. Eine Ausgrabung in solchen Arealen ist mit sehr hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden

Bauforschung und Bauarchäologie

In Einzelfällen können auch Ausgrabungen innerhalb von Gebäuden notwendig werden, die sich zumeist auf die Klärung der Baugeschichte richten. Diese trifft vor allem auf Gebäude mit einer langen Baugeschichte zu (z.B. Kirchen). In einigen Fällen wurden aber auch Ausgrabungen in jüngeren Gebäuden beauflagt. Diese Maßnahmen können Teil einer bauhistorischen Untersuchung sein.

Unterwasserarchäologie

Unterwasserarchäologische Untersuchungen zielen häufig auf die Untersuchung und Bergung von Wracks ab. Bei Bauvorhaben in Ufernähe können aber auch überflutete Siedlungen, wie z.B. Pfahlbauten, betroffen sein. Ausgrabungen unter Wasser sind aufgrund des logistischen und technischen Aufwandes mit sehr hohen Kosten und großem Zeitverzug verbunden.

Fazit

Archäologische Ausgrabungen sind immer mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden. Ob und in welchen Maße archäologische Ausgrabung im Vorfeld eines Bauvorhabens stattfinden sollen, entscheidet die zuständige Behörde. Der weitere Ablauf ist von der Handhabung der Denkmalschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern abhängig. Einige Behörden erlauben dabei die Vergabe der Ausgrabungsleistung an Fachfirmen, andere wiederum bestehen darauf, diese selbst durchzuführen. Die Kosten werden somit je nach Bundesland entweder durch die Denkmalbehörde festgesetzt oder mit einem Vertragspartner verhandelt. Entsprechend unterschiedlich fallen Kostenkalkulation und Zeitansatz für den Bauträger aus.

Doch schon allein an der Datierung der Fundstelle, dem Ort der Ausgrabungen und Art der zu erwartenden Befunde kann bereist abgeschätzt werden, ob die Kostenforderungen der Vertragspartner berechtigt sind. Hier kann es sinnvoll sein ein solches Verfahren durch einen Sachverständigen begleiten zu lassen.
 

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