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Landschaftsbildbewertung und Denkmalschutz beim Ausbau der Windenergie

Windenergie Denkmalschutz Landschaftsbild

Copyright: FA Wind 2018 / Dirk Beichert!

Am 13. November 2018 veranstaltete die Fachagentur Wind in Mainz unter dem Titel „Wind am Horizont“ einen Fachaustausch zum Thema Landschaftsbildbewertung, Denkmalschutz und Windenergie.

In Zentrum der Veranstaltung standen die Fragen: Können die Auswirkungen von Windkraftanalgen auf die Landschaft objektiv beurteilt werden?

Wie werden Schutz des Landschaftsbildes und der Denkmalschutz beim Ausbau der Windenergie in den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen berücksichtigt?

Welcher rechtliche Rahmen liegt der Bewertung von Landschaftsbild und dem Erscheinungsbild von Denkmalen zugrunde?
Copyright: FA Wind 2018 / Dirk Beichert!
Dr. Philip Lüth (Archäologie & Beratung) war zusammen mit Dr. Thomas Treiling (ABO Wind AG) und Dr. Felix Pauli (Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) zu der, die Veranstaltung abschließende, Fishbowl-Diskussion als Sachverständiger für Denkmalschutzfragen eingeladen. Die zusammen mit dem Publikum geführte Diskussion machte deutlich, dass die Fragen um die Bewertung von Denkmalen und Landschaftsbild nicht ohne weiteres beantwortet werden können. Zu unterschiedlich sind die Positionen von Projektentwicklern und Behörden. Zu unterschiedlich sind auch die rechtlichen Bedingungen sowohl in den Teilgebieten Landschaftsbild und Denkmalschutz als auch die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. Es ist davon auszugehen, dass beide Themen in den nächsten Jahren weiterhin an Bedeutung gewinnen und zukünftig bei der Genehmigung von Windparks eine immer wichtigere Rolle einnehmen werden.

Weiterführende Links:


Fachagentur Wind an Land

Zusammenfassung und Vorträge der Veranstaltung

Erstellung von Umgebungsschutzgutachten

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